Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Sie
gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien, und zwar auch dann, wenn
die Einbeziehung nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart wird.
Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1
BGB ist.
Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden
werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis
gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann,
wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die
Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden werden durch diese
AGB nicht berührt und haben in jedem Fall Vorrang.
2. Angebot und Vertragsschluss
Bestelllisten, Rundschreiben, Sonderangebote, Kataloge sowie Veröffentlichungen in
Fachzeitungen und im Internet, mit denen wir
über unser Warensortiment und Dienstleistungsprogramm informieren, sind freibleibend
und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich
etwas anderes bestimmt ist. Sofern nicht anders
gekennzeichnet, sind Sonderangebote auf 14
Tage befristet.
Die Bestellung der Ware durch den Kunden
gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern
sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt,
sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot
innerhalb von drei Werktagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.
Die Annahme kann entweder schriftlich
oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt,
mündliche Nebenabreden zu treffen oder
mündliche Zusicherungen zu geben, die von
einem schriftlich unterbreiteten Angebot bzw. von einem schriftlich geschlossenen Vertrag abweichen.
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und
dem Besteller zwecks Ausführung eines Auftrags getroffen werden, sind schriftlich niederzu
legen. Eine Kommunikation per Telefax, per E-Mail oder sonstiger elektronischer Bestellsyste
me reicht zur Wahrung der vereinbarten Schriftform aus.
3. Preise
Die in unseren Preislisten und Angeboten
angegebenen Preise sind Nettopreise und gelten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und
sonstiger Pflichtabgaben; diese werden in der
Rechnung gesondert ausgewiesen.
Mengenstaffelpreise werden im Rahmen
unserer Auszeichnungen ausschließlich auftragsabhängig, d.h. im Rahmen einzelner Bestellungen gewährt.
Für jede Anlieferung berechnen wir eine
Logistikpauschale in Höhe von EUR 22,50. Bei
Anfahrtsstrecken von mehr als 25 km ab Standort
unserer zuständigen Niederlassung, bei vergeblichen
Anfahrten sowie bei Auftragswerten
unter EUR 750,00 (‚Kleinbestellungen‘) behalten
wir uns allerdings die Berechnung von weiteren
Transportkosten vor. Bei Kleinbestellungen
bleibt auch die Berechnung von anteiligen Bearbeitungskosten vorbehalten.
4. Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis ist innerhalb von
sechs Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung im SEPA-Firmenlastschriftverfahren zur
Zahlung fällig. Für den Zugang der Vorabankündigung gilt abweichend von der gesetzlichen
Frist für alle Lastschriften eine Frist von mindestens zwei Kalendertagen.
Rücklastschrift- und Bearbeitungskosten
gehen zu Lasten des Kunden. Für jede Rücklastschrift sind wir berechtigt, einen Betrag in
Höhe von EUR 10,00 zuzüglich der angefallenen Bankgebühren zu erheben.
Eventueller Bankeinzugsrabatt ist bereits
auf der Rechnung in Abzug gebracht. Weitere
Skontokürzungen sind nicht zulässig. Im Falle
von Rücklastschriften werden dem Kunden
eventuell in der Rechnung ausgewiesene Rabatte gegenbelastet.
Wechsel oder Schecks nehmen wir nur auf
Grund besonderer Vereinbarung und stets nur
zahlungshalber an. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.
Barzahlungen gelten nur dann als erfolgt,
wenn sie auf unseren Formularen von einem
hierzu berechtigten Mitarbeiter quittiert sind.
Unsere Preise sind auf der Grundlage eines
bargeldlosen Zahlungsverkehrs kalkuliert. Besteht der Kunde gleichwohl auf Barzahlung, sind
wir berechtigt, für den hierdurch verursachten
Mehraufwand einen Aufschlag von 3 % auf den
jeweiligen Rechnungsbetrag zu verlangen.
Mit Ablauf der in Ziffer 4.1 benannten Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Die Regelung des § 286 Abs. 4 BGB bleibt unberührt.
In diesem Fall gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
Der Kaufpreis ist während des
Verzugs zum jeweils geltenden
gesetzlichen Verzugszinssatz zu
verzinsen. Wir behalten uns die
Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB)
unberührt.
Alle unsere ausstehenden Forderungen einschließlich eventueller
Forderungen aus Wechseln werden ohne Rücksicht auf die vereinbarten Zahlungstermine sofort
fällig.
Wir sind bis zur Begleichung aller
ausstehenden Rechnungen berechtigt, die noch auszuführenden
Lieferungen zurückzustellen und
für diese Vorkasse zu verlangen.
Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis
durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweige
rung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung –
zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321
BGB). Die Regelungen der Ziffer 4.7.2 und 4.7.3
gelten entsprechend.
Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder
Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als
sein Anspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er nur
aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt. Bei Mängeln
der Lieferung bleiben die Gegenrechte des
Kunden insbesondere gem. Ziffer 10.6 Satz 2
dieser AGB unberührt.
5. Lieferfrist
Ist die Lieferzeit nach Tagen, Wochen oder
Monaten bestimmt, so beginnt sie mit dem Zugang der Auftragsbestätigung bei unserem
Kunden. Ist die Lieferzeit nach Tagen bestimmt,
so sind hierunter Werktage zu verstehen.
Unsere Lieferverpflichtung steht stets unter
dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Eigenbelieferung. Sofern wir verbindliche
Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und
gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist
mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der
neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir
unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht
rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren
Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch
unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir
im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet
sind.
Auch Lieferhemmnisse wegen höherer Gewalt oder auf Grund von unvorhersehbaren und
nicht von uns zu vertretenden Ereignissen, wie
etwa Naturkatastrophen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, Epidemien,
Pandemien, Betriebsstörungen, Streik und
Transportengpässe entbinden uns für die Dauer
und den Umfang ihres Vorliegens von der Lieferverpflichtung und rechtfertigen eine angemessene Änderung der Liefertermine.
Der Kunde ist in den Fällen der Ziffern 5.2
und 5.3 berechtigt, nach Ablauf einer von ihm
schriftlich zu setzenden Nachfrist von mindestens 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten.
Schadensersatzansprüche aus Nichterfüllung
oder Verzug kann er hingegen nicht geltend machen. Diese Regelungen finden auch Anwendung, wenn eine vereinbarte Lieferzeit
überschritten wird, ohne dass ein Lieferhemmnis i.S.d. Ziffer 5.2 oder 5.3 vorliegt und die gesetzte Nachfrist von uns schuldhaft
nicht eingehalten wird, es sei denn, dass uns Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit trifft.
6. Lieferung und Gefahrübergang
Erfüllungsort ist unabhängig von dem Bestimmungsort der Lieferung der Ort unseres
Auslieferungslagers.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und
der zufälligen Verschlechterung der Ware geht
spätestens mit der Übergabe auf den Kunden
über. Beim Versendungskauf geht jedoch die
Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der
Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder
der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Dies gilt
auch dann, wenn wir für den Kunden den
Transportauftrag erteilen oder den Transport
selbst ausführen. Es ist Sache des Kunden,
eine die genannte Gefahr abdeckende Versicherung abzuschließen.
Der Gefahrübergang tritt auch dann ein,
wenn der Kunde den vereinbarten Auslieferungs- oder Abholungstermin schuldhaft verstreichen lässt, er also in Annahmeverzug gerät.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug, un
terlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom
Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir
berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden
Schadens einschließlich Mehraufwendungen
(zB Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung in Höhe
von EUR 25,00. Der Nachweis eines höheren
Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche
(insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen,
angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem
Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns
überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
Wir sind berechtigt, die vertragliche Leistung in angemessenen Teillieferungen zu erbringen.
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Auftragserteilung auf eventuelle Anlieferungsschwierigkeiten für Lkw hinzuweisen. Kommt er
dieser Pflicht nicht nach, so sind wir berechtigt,
Ersatz der hierauf zurückzuführenden Schäden,
zu verlangen.
7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zu deren vollständigen Bezahlung vor.
Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden
Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der
gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden.
Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit
Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren
erfolgen. Er hat zudem Widerspruch unter Hinweis auf unseren Eigentumsvorbehalt zu erheben.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen
Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzu
treten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die
Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen
und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der
Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir
diese Rechte nur geltend machen, wenn wir
dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene
Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
Der Kunde ist bis auf Widerruf gemäß unten
Ziffer 7.4.3 befugt, die unter Eigentumsvorbehalt
stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu
verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die
nachfolgenden Bestimmungen.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt
sich auf die durch Verarbeitung,
Vermischung oder Verbindung
unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert,
wobei wir als Hersteller gelten.
Bleibt bei einer Verarbeitung,
Vermischung oder Verbindung mit
Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir
Miteigentum im Verhältnis der
Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das
entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
Die aus dem Weiterverkauf der
Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen
Dritte tritt der Kunde bereits jetzt
insgesamt bzw. in Höhe unseres
etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab.
Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht von uns
gekauften Waren veräußert, so gilt
die Abtretung der Forderung aus
der der Weiterveräußerung nur in
Höhe des Weiterveräußerungswertes der jeweils veräußerten
Vorbehaltsware. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Die in Ziffer 7.2 genannten Pflichten des
Kunden gelten auch in Ansehung
der abgetretenen Forderungen.
Zur Einziehung der Forderung
bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die
Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel
seiner Leistungsfähigkeit vorliegt
und wir den Eigentumsvorbehalt
nicht
durch Ausübung eines
Rechts gem. Ziffer 7.3 geltend
machen. Ist dies aber der Fall, so
können wir verlangen, dass der
Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner
bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die
dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außer
dem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden
zur weiteren Veräußerung und
Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren
zu widerrufen.
Übersteigt der realisierbare Wert
bestehender Sicherheiten unsere
Forderungen um mehr als 20%,
werden wir auf Verlangen des
Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
Bis zu einer ordnungsgemäßen Verwertung der unter Eigentumsvorbehalt
gelieferten Ware oder der durch Verbindung, Vermischung, Be- oder Verarbeitung entstandenen neuen Sache
hat der Kunde diese räumlich getrennt
von anderen Sachen aufzubewahren.
Er trägt alle während dieser Zeit für
die Erhaltung erforderlichen Kosten
und Aufwendungen und haftet uns für
jede Verschlechterung. Die Waren
sind ausreichend gegen Schäden,
Verlust und Untergang zu versichern.
Auf Anforderung ist uns ein schriftlicher Nachweis hierüber zu erbringen.
8. Eigentumsübergang bei Streckengeschäften
Bestimmte Waren werden direkt vom
Lieferanten in unserem Namen und für
unsere Rechnung an den Käufer ausgeliefert (Streckengeschäft). Die Streckenbelieferung durch die von uns aus
gewählten Lieferanten muss von dem
Käufer beantragt und durch uns bestätigt sein. Ein Anspruch auf die Belieferung durch bestimmte Lieferanten besteht nicht.
Bei berechtigten Mängeln treten wir unsere Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Lieferanten an den Käufer
ab. Der Käufer nimmt die Abtretung
hiermit an. Wir haften in diesen Fällen
nur dann gemäß § 6 dieser AVB, wenn
eine Inanspruchnahme des Lieferanten
selbst im Rahmen der Zwangsvollstreckung erfolglos bleibt.
Etwaige beim Lieferanten nicht beizutreibende Verfahrenskosten sind dem
Käufer von uns zu ersetzen.
Mängel sind dem Lieferanten unverzüglich nach Maßgabe des § 377 HBG an
zuzeigen und über diesen abzuwickeln.
Eine Rückführung der Ware über uns ist
in den vorstehend unter Ziffer 2 geregelten Fällen nicht möglich.
9. Produktverwendung
Der Kunde ist zur Beachtung von Ver arbeitungs-, Deklarations- und Lage rungshinweisen verpflichtet. Er muss
sich darüber hinaus über bestehende
regionale Verarbeitungs- und Hygienevorschriften informieren und diese beachten.
Der Kunde muss sich in jedem Fall vor
der Verarbeitung der gelieferten Ware
von deren einwandfreiem Zustand überzeugen.
Der Kunde erkennt seine Verpflichtung
zur Einhaltung der geltenden Vorschriften und Zolltarife bei der Verarbeitung
von Marktordnungswaren, insbesondere
von Butter und Butterfetten, an. Er ist
verpflichtet, bei der Abwicklung der Liefergeschäfte auf seine Kosten mitzuarbeiten sowie benötigte Auskünfte zu erteilen und Nachweise zu erbringen. Das
gleiche gilt für die Einhaltung bestehender Verarbeitungsbeschränkungen.
Verzögert der Kunde die ordnungsgemäße Abwicklung oder hat er Rechtsverstöße begangen, ist er uns zum Ersatz des hieraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Erfolgen Untersuchungen durch aufsichtsführende Behörden, sind wir umgehend zu informieren. Die Gegenprobe
ist ordnungsgemäß aufzubewahren.
10. Mängel und Gewährleistung
Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser eingehende Lieferungen bei Ankunft am Bestimmungsort
unverzüglich sorgfältig und umfassend
gemäß den Angaben auf dem Lieferschein auf Vollständigkeit und einwandfreien Zustand überprüft. Zeigt sich bei
der Lieferung, der Untersuchung oder in
irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist unserer ausliefernden Niederlassung hiervon unter Bereithaltung von
Belegen unverzüglich schriftlich Anzeige
zu machen durch Vermerk auf der Empfangsquittung, per Telefax oder E-Mail,
ersatzweise fernmündlich zur Niederschrift. Aus der Rüge müssen Art und
Umfang des behaupteten Mangels eindeutig zu entnehmen sein. Versäumt der
Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw.
nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel ausgeschlossen.
Gewichts- und Mengendifferenzen bis
zu 5 % der Bestellmenge gelten als handelsüblich und stellen keinen Mangel dar.
Gleiches gilt für Substitute, d.h. Waren
vergleichbarer Art und Qualität, zu deren
Lieferung wir berechtigt sind, sofern wir
uns zur Lieferung des bestellten Produkts
außerstande sehen.
Hinsichtlich der vertragsgemäßen Beschaffenheit, Zusammensetzung, Verwendbarkeit, Eignung oder Wirkung der
Vertragsprodukte sind nur solche Angaben verbindlich, die in dem Kaufvertrag
niedergelegt sind.
Beanstandungen, dass Lebensmittel-Hygienevorschriften nicht eingehalten
worden seien, sind noch in Gegenwart
des Fahrers auf dem Lieferschein zu
vermerken, es sei denn, dass die Gründe
für eine solche Beanstandung auch bei
sorgfältiger Eingangsuntersuchung nicht
erkennbar sind.
Ist die Mängelrüge berechtigt und rechtzeitig vorgebracht, leisten wir für Mindermengen oder mangelhafte Waren
schnellstmöglich Nach- bzw. Ersatzlieferungen, in dem Umfang, der erforderlich
ist, um Fehlmengen auszugleichen und
mangelhafte Teile der Lieferung zu ersetzen.
Wir sind berechtigt, die geschuldete
Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel
angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
Der Kunde ist zur Abnahme der Teilmenge und der mangelfreien Teile der
Lieferung sowie zur Abnahme der Nach- oder Ersatzlieferung verpflichtet.
Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen
ist oder eine für die Nacherfüllung vom
Kunden zu setzende angemessene Frist
erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist,
kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei
einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
11. Haftungsbeschränkung
Wir sind von jeglicher Gewährleistung
frei, wenn Mängel der Vertragsprodukte
auf der Befolgung von Anweisungen des
Kunden oder auf Fehlern bei der Einlagerung oder bei der Verwendung der Ver
tragsprodukte durch den Kunden beruhen.
Gewährleistungsansprüche sind ferner
ausgeschlossen, wenn die beanstandete
Ware bereits verarbeitet oder verbraucht
wurde.
Gebrauchte Liefergegenstände, die
nicht von uns generalüberholt wurden,
veräußern wir unter Ausschluss jeder
Gewährleistung. Das Risiko, dass derartige Kaufsachen mit einem Mangel behaftet sind, liegt daher allein beim Kunden.
Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten haften wir im
Rahmen der Verschuldenshaftung bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei
einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen
Angelegenheiten, unerhebliche Pflichtverletzung), nur für
Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit,
Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
(Verpflichtung, deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt
erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Vertragspartner
regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist
unsere Haftung jedoch auf den
Ersatz des vertragstypischen,
bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens begrenzt.
Die sich aus Ziffer 11.4 ergebenden
Haftungsbeschränkungen gelten auch bei
Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten
von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder
eine Garantie für die Beschaffenheit der
Ware übernommen haben und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
12. Verjährung
Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und
Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung
der Ware. Ausgenommen von dieser Verjährungsfrist sind
Schadensersatzansprüche des
Kunden, die auf Ersatz von
Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit wegen eines
von uns nach Maßgabe der Ziffer 11.4 zu vertretenden Mangels gerichtet sind,
Schadensersatzansprüche des
Kunden, die auf eine grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits oder auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige
Pflichtverletzung der Personen,
deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben, gestützt sind.
Angaben fremder Hersteller auf Fertigverpackungen über die Mindesthaltbarkeit
der Ware führen nicht zu einer Verlängerung der für uns geltenden Gewährleistungsfrist.
In den Fällen der Nacherfüllung beginnt
die Verjährungsfrist nicht erneut zu laufen.
13. Leergut
Die von uns für die Lieferung genutzten
Transporthilfsmittel (z.B. Paletten, Rollbehälter, EPS-Kisten, Kühlplatten) werden bei
Rücklieferung im Gutschriftenverfahren abgerechnet. Der Kunde kann der
Gutschrift innerhalb von 14 Tagen nach
ihrem Zugang widersprechen.
Bei der Rückgabe von Wertstoffen,
Pfand- und Mehrwegartikeln, hat der
Kunde auf die hygienischen Grundanforderungen, welche der Transport auf unseren Nutzfahrzeugen mit sich bringt, zu
achten. Wir sind berechtigt, Gegenstände
von der Rücknahme auszuschließen,
wenn diese Grundanforderungen nicht erfüllt sind.
Pfandartikel, welche wir nicht geliefert
haben, werden von uns grundsätzlich
nicht zurückgenommen.
14. Rechtswahl und Gerichtsstand
Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt
das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen
Kaufrechts, insbesondere des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle
sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten sind zu unseren Gunsten die Gerichte
in Lübeck. Wir sind jedoch in allen Fällen
auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort
der Lieferverpflichtung gemäß diesen
AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand
des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu
ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
15. Schlussbestimmungen
Der Kunde willigt in die Erfassung und
Speicherung seiner personen- oder firmenbezogenen Daten im Rahmen des
Datenschutzgesetzes ein.
Kunden im europäischen Ausland müssen bei Auftragserteilung ihre Euro-Identifikationsnummer benennen.
Schäden, die uns aus der Nichtbeachtung der
gesetzlichen Vorschriften zur Euro-Umsatzsteuer entstehen, sind uns von
dem betreffenden Kunden zu ersetzen.
Sollten eine oder mehrere Bestimmun
gen dieser AGB oder der individuell ausgehandelten vertraglichen Regelungen
unwirksam sein oder werden, so wird
hierdurch die Gültigkeit der Bedingungen
bzw. des Vertrages im Übrigen nicht berührt.